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Kurzanleitung für Ausländer, die Immobilien in der Türkei kaufen und verkaufen

In der Türkei traf ich zunehmend russischsprachige Menschen, die sich für den Kauf- und Verkaufsprozess genauer interessieren. Womit das zusammenhängt kann ich nicht sagen. Vielleicht mit der Tatsache, dass es eine Gewohnheit ist, ohne Makler alles selbst zu machen (ich würde dringend empfehlen, dies nicht zu tun). Oder vielleicht ist es nur ein neugieriger Geist, der verstehen möchte, was und wie passiert, und den gesamten Prozess verstehen möchte (darüber bin ich nur froh). Oder vielleicht liegt das daran, dass es immer mehr „Wehe-Makler“ aus den GUS-Staaten gibt, die den Kauf- und Verkaufsprozess überhaupt nicht verstehen (und nicht vertiefen wollen) und daher den ganzen Vorgang nicht sinnvoll erklären können zum Käufer.

Im Grunde liegt es an dir!!! Und ich werde kurz versuchen, die allgemeinen Prinzipien zu erklären.

Cowboy in der Türkei

Was sollten Ausländer beim Immobilienkauf in der Türkei beachten?

Ausländische Staatsbürger können Immobilien erwerben, ebenso wie Einwohner der Türkei, nämlich Wohn- und Nichtwohngebäude, Gewerbeimmobilien, Bauland und landwirtschaftliche Zwecke. Aber für Ausländer gibt es gesetzliche Einschränkungen. Derzeit gelten solche Beschränkungen für den Kauf von Grundstücken. Es gibt einige Beschränkungen für Immobilien in den Grenzgebieten, in bestimmten Gebieten einiger Städte. Daher ist es ratsam, ein Geschäft über einen vertrauenswürdigen Makler abzuschließen.

Was soll der Kaufvertrag sein?

Nach türkischem Recht ist die Übertragung von Immobilien möglich, wenn eine Amtshandlung und eine Eintragung im Grundbuch vorliegen. Daher muss das Kauf- und Verkaufsgeschäft in den Direktionen des Liegenschaftskatasters durchgeführt werden. Sie erstellen den Kaufvertrag und stellen das entsprechende Zertifikat aus. Sie müssen nur Ihre Passdaten im Vertrag und im Zertifikat überprüfen. Es gibt ein so interessantes Merkmal: Sie geben Ihnen keinen Kaufvertrag. Seien Sie daher darauf vorbereitet.

Welche Beschränkungen gelten für Ausländer beim Immobilienkauf?

Für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer gelten nach geltendem Recht folgende Beschränkungen:

  1. Ein ausländischer Staatsbürger kann in der Türkei maximal 30 Hektar Land kaufen.

  2. Ein ausländischer Staatsbürger kann keine Immobilien in Militärzonen, Sperrzonen und Sicherheitszonen kaufen. Das Mieten in solchen Gebieten ist nur mit einer Sondergenehmigung möglich.

  3. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit können Land bis zu 10 % des Gebiets des Bezirks erwerben, das sich in Privatbesitz befindet. Das heißt, in jedem Distrikt befindet sich eine bestimmte Menge Land in Privatbesitz. Wenn nun 10 % dieses Landes bereits im Besitz von Ausländern sind, können Sie in diesem Gebiet kein Land kaufen.

  4. Ein für Bauzwecke erworbenes Grundstück muss innerhalb von 2 Jahren beim Ministerium für Umwelt und Urbanisierung registriert und durch den Bebauungsplan genehmigt werden. Andernfalls kann es von offiziellen Stellen liquidiert werden.

  5. Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht für juristische Personen.

Daher empfehle ich nicht, ein Grundstück zu 100% alleine zu kaufen.

Welches Verfahren sollte befolgt werden, um eine Immobilie zu kaufen?

Für das Grundbucheintragungsverfahren ist ein Vorantrag bei der Grundbuchdirektion (tapu müdürlüklerine) zu stellen. Dies erfolgt elektronisch auf der Website des Grundbuchamtes, wo Sie eine laufende Nummer für das Rendezvous erhalten. (Sie können auch 181 anrufen). Nach einem vorläufigen Antrag wird ein Tag für die Transaktion festgelegt. Der Zeitpunkt der Transaktion wird in Form einer SMS an die bei der Registrierung angegebene türkische Nummer gesendet.

Am vereinbarten Tag müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Eigentumsurkunde von Immobilien

  • Reisepass eines ausländischen Staatsbürgers, der Immobilien kauft / verkauft, und seine Fotokopie. Idealerweise ist es besser, eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Türkische und eine Fotokopie davon anzufertigen, da sie manchmal danach gefragt werden (dies ist gesetzlich nicht verboten).

  • „Property Fair Value Certificate“ (Emlak Rayiç Değeri Belgesi), das früher bei der Gemeinde erhältlich war, jetzt aber die Bestellung eines Immobilienbewertungsberichts erfordert.

  • Obligatorische Erdbebenversicherung für Gebäude wie Wohn- und Geschäftsräume etc. (Um ehrlich zu sein, ich erinnere mich nicht, dass es erforderlich war, aber es ist gesetzlich vorgesehen).

  • 1 Foto des Verkäufers für einen Pass, 2 Fotos des Käufers für einen Pass (auch ein interessanter Punkt, auf den ich persönlich nicht gestoßen bin, obwohl ich Dokumente mit Fotos gesehen habe, aber aus irgendeinem Grund meine Transaktionen ohne sie durchgeführt wurden).

  • Wenn der Käufer Ausländer ist und kein Türkisch spricht, ist ein vereidigter Übersetzer erforderlich. Zur Verdeutlichung: Es gibt verschiedene Kategorien von vereidigten Übersetzern, in diesem Fall benötigen Sie also einen, der in dieser speziellen Institution zum Übersetzen zugelassen ist. Irgendein wird nicht passen.

  • Wenn die Transaktion unter einer im Ausland ausgestellten Vollmacht durchgeführt wird, ist es notwendig, das Original und / oder eine notariell beglaubigte Kopie der Übersetzung der Vollmacht in Türkisch zu erhalten.

 

Steuern und Registrierungsgebühren?

  • Die Gebühr für die Eigentumsurkunde beträgt 4 % des Wertes der Immobilie. Nach dem Gesetz müssen der Verkäufer und der Käufer 2 % zu gleichen Teilen zahlen. Tatsächlich bezahlt der Käufer meistens alles.

  • Gebühr für revolvierendes Kapital (ich werde den Betrag nicht angeben, da er sich aufgrund der Inflation der Lira ständig ändert, aber er ist nicht teuer).

  • Servicegebühr, die an das Grundbuchamt zu zahlen ist (dieser Betrag wird aus den oben genannten Gründen auch nicht angegeben, aber ich werde sagen, dass dies kein großer Betrag ist).

 

Andere Angelegenheiten

Zur Absicherung der Transaktion sollten Sie sich unbedingt erkundigen, ob Beschränkungen wie Grundpfandrechte und/oder sonstige Pfandrechte oder Grundpfandrechte bestehen. Diese Informationen sind beim Grundbuchamt (tapu müdürlüğünden) erhältlich.

Beim Kauf einer Immobilie ist keine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

Derzeit ist das Kauf- und Verkaufsverfahren etwas kompliziert, und die Gesetzgebung zum Erwerb von Immobilien durch Ausländer ändert sich jedes Jahr, daher empfehle ich dringend, Immobilienkauf- und -verkaufstransaktionen über Immobilien- und / oder Beratungsunternehmen durchzuführen, die auf Immobilien spezialisiert sind Immobiliengeschäfte.

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