Einführung. Visa
Die Erfahrung meiner Kommunikation im realen Leben und in sozialen Netzwerken zeigt, dass vor dem Gespräch über eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) geklärt werden muss, was ein Visum ist. Denn es gibt viele Menschen, die einfach nicht verstehen, worum es geht und die das Wort „visumfrei“ wörtlich verstehen.
Kurzerhand habe ich mir gerade eine Erklärung des Wortes VISA aus dem Internet heruntergeladen. Wikipedia sagt also, dass Visa (lat. Visere – besuchen, besuchen oder französisch Visa – sehen, sehen) ein Genehmigungsdokument ist, das einer Person das Recht gibt, bestimmte Grenzen zu überschreiten.
Unter einem Visum versteht man in der Regel die eigentliche Erlaubnis für einen Ausländer, in das Hoheitsgebiet eines anderen Staates einzureisen. Es gibt auch „Ausreise“-Visa, die das Recht berechtigen, das Land zu verlassen, aber wir werden hier nicht darauf eingehen, da es sich dabei um Worte aus einem ganz anderen „Lied“ handelt.
Wir haben die Einleitung geschrieben und jetzt geht es direkt in die Türkei.
Ein türkisches Visum wird von einem türkischen Konsulat oder einer türkischen Botschaft in einem anderen Land ausgestellt. Manchmal kümmern sich auch akkreditierte Visumantragszentren um dieses Problem.
Die Migrationskontrolle zwischen der Türkei und anderen Ländern, die ein Abkommen über ein visumfreies Regime geschlossen haben, wird nicht aufgehoben. Und das bedeutet, dass die Migrationskontrolle es Ihnen ermöglicht, einem Inhaber eines gültigen Visums die Einreise zu verweigern, wenn er gegen die Bedingungen für die Erteilung eines Visums verstößt, gegen die Gesetze des Landes verstößt, in das er einreist, oder wenn Zweifel am Zweck seiner Reise bestehen.
Bürger vieler Länder haben das Recht, ohne Visum in die Türkei einzureisen. In der Regel wird ein solches Recht für bis zu drei von sechs Monaten zu touristischen, geschäftlichen oder Transitzwecken gewährt.
WICHTIG: Daher gibt es in jedem Land ein Gesetz, das eine Visumregelung für Ausländer in Höhe von 30 Tagen vorsieht. Im Rahmen individueller Abkommen zwischen Ländern kann jedoch eine bedingte „Visumfreiheit“ vorgesehen werden, was die Möglichkeit des Aufenthalts von Bürgern dieser Länder zu anderen Zeiten ohne Visumspflicht bei den Botschaften impliziert.
Nachfolgend habe ich eine Liste der Länder und der Aufenthaltsbedingungen ihrer Bürger in der Türkei aufgeführt. Die Liste enthält nur die Länder, deren Bürger (meiner Meinung nach) meine „Arbeit“ lesen könnten. Tatsächlich ist die Liste sehr umfangreich.
ASERBAIDSCHAN: Inhaber offizieller und gewöhnlicher Reisepässe sind von der Visumpflicht für touristische Reisen befreit, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer (Wohnsitz) in der Türkei während der letzten 180 Tage 90 Tage nicht überschreitet.
WEISSRUSSLAND: Inhaber offizieller und gewöhnlicher Reisepässe sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Der Gesamtaufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines Jahres ab dem Datum der ersten Einreise nicht überschreiten.
ARMENIEN: Inhaber eines offiziellen Reisepasses sind visumpflichtig und müssen angefordert werden. Inhaber eines normalen Reisepasses benötigen ein Visum. Einreisevisa für touristische Zwecke werden für bis zu 30 Tage ausgestellt. Ein Visum kann in Form eines E-Visums auf der Website www.evisa.gov.tr oder in Auslandsvertretungen beantragt werden.
ESTLAND: Inhaber von Diplomatenpässen sind für Aufenthalte bis zu 90 Tagen von der Visumpflicht für touristische oder offizielle Reisen und Transitreisen befreit. Andere Inhaber eines amtlichen Reisepasses unterliegen der Visumspflicht. Normale Passinhaber sind von der Visumpflicht für Touristenreisen befreit, deren Aufenthalt in der Türkei pro Einreise 90 Tage nicht überschreitet.
GEORGIEN: Inhaber offizieller und gewöhnlicher Reisepässe sind für 90 Tage von der Visumpflicht befreit.
KASACHSTAN: Inhaber offizieller und gewöhnlicher Reisepässe sind von der Visumpflicht für touristische Reisen befreit, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer (Wohnsitz) in der Türkei während der letzten 180 Tage 90 Tage nicht überschreitet.
KIRGISISTAN: Inhaber offizieller und regulärer Reisepässe sind von der Visumpflicht befreit, wenn ihr Aufenthalt in der Türkei pro Einreise 90 Tage nicht überschreitet.
LETTLAND: Inhaber offizieller und gewöhnlicher Reisepässe sind von der Visumpflicht für touristische Reisen befreit, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer (Wohnsitz) in der Türkei während der letzten 180 Tage 90 Tage nicht überschreitet.
LITAUEN: Inhaber offizieller und gewöhnlicher Reisepässe sind innerhalb von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit.
MOLDAWIEN: Inhaber offizieller und gewöhnlicher Reisepässe sind von der Visumpflicht für touristische Reisen befreit, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer (Wohnsitz) in der Türkei während der letzten 180 Tage 90 Tage nicht überschreitet.
USBEKISTAN: Inhaber von Diplomaten- und gewöhnlichen Pässen sind alle 180 Tage für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Andere Inhaber eines amtlichen Reisepasses unterliegen der Visumspflicht.
RUSSLAND: Inhaber von gewöhnlichen Pässen und Dienstpässen sind für einen Zeitraum von höchstens 90 (60+30) Tagen alle 180 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines Diplomatenpasses sind innerhalb von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit.
TADSCHIKISTAN: Inhaber von Diplomaten- und gewöhnlichen Pässen sind alle 180 Tage für bis zu 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Dienstpassinhaber sind für die Dauer ihrer Tätigkeit von der Visumpflicht befreit.
TURKMENISTAN: Inhaber eines offiziellen Reisepasses sind für 30 Tage von der Visumpflicht befreit. Inhaber eines normalen Reisepasses sind visumpflichtig.
UKRAINE: Inhaber offizieller und gewöhnlicher Reisepässe sind alle 180 Tage für 90 Tage von der Visumpflicht befreit. Staatsbürger der Ukraine können mit einem gültigen biometrischen Ausweis ohne Visum einreisen, sofern sie von der Ukraine in die Türkei reisen.
Wenn Sie aufmerksam lesen, ist Ihnen der Hinweis „Von der Visumpflicht befreit“ aufgefallen. Was sagt es? Dies deutet zunächst einmal darauf hin, dass die Anforderung eines Visums nicht abgeschafft wurde. Es ist nur so, dass die Türkei Ausländer vorübergehend für einen bestimmten Zeitraum und nicht länger von der Visumspflicht befreit hat. Darüber hinaus können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ihr Visum verlängern oder das Land verlassen. Das heißt, Sie erhalten nach Ihrer Ankunft in der Türkei sozusagen automatisch ein Visum für den oben genannten Zeitraum. Dies ist mit den Worten „visumfrei“ bzw. „visumfreie Einreise“ gemeint. Es ist kein Zufall, dass ich darauf achte, denn so viele Menschen verstehen die Bedeutung dieser Worte falsch und haben dann „Brei im Kopf“. Ich hoffe, ich habe alles klar geschrieben. Es wird Fragen geben, diese könnt ihr jederzeit in die Kommentare schreiben.
Befreiung von der Visumpflicht
So sehr ich auch argumentiert habe, dass Visa obligatorisch sind, es gibt ausländische Staatsbürger, die bei der Einreise in die Türkei kein Visum benötigen. Es gibt die Regel, dass es zu jeder Regel Ausnahmen gibt!
Diese Kategorie ausländischer Staatsbürger ist unten aufgeführt:
a) Staatsangehörige von Ländern, die gegenseitige Abkommen mit der Türkei unterstützen, oder Staatsangehörige von Ländern, die durch Beschluss des Ministerrats von der Visumpflicht befreit sind.
b) Ausländer, die in die Türkei einreisen und zum Zeitpunkt der Einreise über eine gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis verfügen.
c) Inhaber gültiger Dienstpässe, die gemäß Abschnitt 28 des Gesetzes Nr. 5682 „Über Reisepässe“ vom 15.07.1950 ausgestellt wurden.
d) Personen, die auf die türkische Staatsbürgerschaft verzichtet haben, vorbehaltlich der Einholung einer Ausreisegenehmigung gemäß Paragraph 28 des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes Nr. 5901 vom 29.05.2009.
Es gibt auch ausländische Staatsbürger, die bei der Einreise in die Türkei „vielleicht“ kein Visum benötigen (wenn überhaupt, ist dies nicht meine Version, sie ist im türkischen Recht geschrieben):
a) Ausländische Staatsbürger, die gezwungen sind, türkische Luft- oder Seetransportdienste zu nutzen und sich auf den Weg in die Hafenstadt ihrer Abreise zu machen.
b) Personen, die in der Hafenstadt angekommen sind und deren Zweck es ist, eine touristische Reise in die Hafenstadt oder in die umliegenden Provinzen zu unternehmen, deren Dauer 72 Stunden nicht überschreiten darf.
Daher ist für diejenigen, die durch die Türkei reisen, kein Visum erforderlich. Türkiye ist gegenüber ausländischen Bürgern, die ihr Land besuchen, loyal. In den meisten Ländern ist es Ihnen ohne Visum nicht gestattet, den Strand zu betreten oder den Flughafen zu verlassen, auch nicht zum Rauchen.
Ich hoffe, ich habe es auch hier deutlich gemacht.