Visa. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Ist für die Einreise in die Türkei ein Visum erforderlich?
Gemäß Artikel 13 des Anhangs zum Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz ist es für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in der Türkei erforderlich, ein Visum beim Konsulat des Landes zu beantragen, in dem sich der Ausländer rechtmäßig aufhält, oder im Land, in dem sich der Ausländer aufhält dass er Bürger ist. Besteht jedoch zwischen den Ländern ein Abkommen über ein „visumfreies Regime“, dann ist es notwendig, im Einklang mit diesem Abkommen zu handeln.
2. Ich habe ein Jahresvisum. Kann ich ein Jahr ohne Unterbrechung in der Türkei bleiben?
Die Dauer eines von der Türkei vorgesehenen Visums oder einer Befreiung von der Visumpflicht darf alle einhundertachtzig Tage neunzig Tage nicht überschreiten. Wenn Ihr Visum ausnahmsweise von der Regel ausgestellt wurde, sollten Sie darüber am Ort der Visumserteilung informiert worden sein.
3. In dem Land, in dem ich lebe, gibt es kein türkisches Konsulat. Ich möchte eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wie kann ich die Türkei besuchen?
Wenn Sie keinen Anspruch auf Visumsbefreiung haben, können Sie in die Türkei einreisen, indem Sie bei einer türkischen Auslandsvertretung in einem Drittland ein Visum beantragen.
4. Was soll ich tun, wenn ein Einreiseverbot in die Türkei besteht?
Sie müssen ein Visum bei der Auslandsvertretung der Türkei in Ihrem Land beantragen. Bei positiver Bewertung können Sie mit einer Sondergenehmigung in die Türkei einreisen.
5. Kann ich nach Ablauf meiner Aufenthaltserlaubnis ein Visum nutzen, ohne das Land zu verlassen?
Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis können Sie die Visum-/Visumbefreiung nicht mehr in Anspruch nehmen, müssen aber zumindest eine Aus-/Einreise aus der Türkei vornehmen.
6. Was bedeutet ein Visum, das mit einer Sondergenehmigung ausgestellt wurde?
Der über die türkische Vertretung eingereichte Visumantrag wird an die Generaldirektion gesendet und das Visum wird nicht ohne Genehmigung des Innenministeriums ausgestellt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass das Visum mit einer Vorprüfung ausgestellt wurde.
7. Wo kann ich das Ergebnis meines Visumantrags mit Sondergenehmigung erfahren?
Die Ergebnisse Ihres Visumantrags erhalten Sie bei der türkischen Vertretung, bei der Sie den Antrag gestellt haben, oder über das Informationszentrum. Für Ausländer 157.
8. Wann sollte ich das Visum, das ich im Konsulat erhalten habe, verwenden?
Sie müssen das beim Konsulat erhaltene Visum innerhalb von 6 Monaten verwenden.
9. Wie kann ich ein E-Visum beantragen?
Das E-Visum für die Türkei ist für touristische oder geschäftliche Zwecke gültig. Elektronische Visumanträge können über die Website www.evisa.gov.tr eingereicht werden.
10. Kann ich in die Türkei einreisen, wenn mein Reisepass abläuft?
Personen, die keinen Reisepass oder kein Ersatzdokument besitzen, ist die Einreise in das Hoheitsgebiet der Türkei untersagt. Darüber hinaus muss die Gültigkeit des Reisepasses mindestens sechs Monate nach Ablauf des Visums und/oder der Aufenthaltserlaubnis betragen.
11. Kann ich mit einem Grenzvisum eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei erhalten?
Abhängig von der Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis besteht die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis mit Grenzvisum zu beantragen.
12. Wie viele Tage ist ein Grenzvisum gültig?
Das Grenzvisum wird für 15 Tage ausgestellt.
13. Ich habe meine Visumsfrist um fünf Tage überschritten. Wird ein Einreiseverbot verhängt?
Beim Grenzübertritt wird Ihr Status beurteilt. Im Falle eines Verstoßes gegen die Visumsfrist wird die Entscheidung über das Einreiseverbot, die Sperrfrist usw. gemäß Artikel 54 des Gesetzes 6458 getroffen.
14. Ich bin in der Türkei und mein Visum ist abgelaufen. Kann ich im Land ein E-Visum beantragen?
Personen, die sich in der Türkei aufhalten, können kein E-Visum beantragen, wenn Sie sich legal im Land aufhalten möchten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
15. Wie lange muss ein gültiger Reisepass für die Einreise in die Türkei vorliegen?
Die Dauer Ihres Aufenthalts im Land sollte die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder seines Ersatzdokuments um mindestens 60 Tage nicht überschreiten.
16. Wo kann ich die Ergebnisse meines Visumantrags erfahren?
Das Ergebnis Ihres Visumantrags erfahren Sie bei der Vertretung Ihres Landes.
17. Wie viele Tage wird das Visum bearbeitet?
Visumanträge werden beim Konsulat des Landes eingereicht, in dem der Ausländer Staatsbürger ist oder sich legal aufhält. Bewerbungen können auch elektronisch entgegengenommen werden. Die Entscheidung, ein Visum zu erhalten, wird spätestens 90 Tage später getroffen. Diese Frist beginnt mit der Einreichung des Antrags.
18. Ich wurde wegen Verstoßes gegen die Visabestimmungen mit einer Geldstrafe belegt. Kann ich in die Türkei einreisen?
Wer sich nicht bereit erklärt, seine Bußgelder und Strafen aus einer früheren Aufenthaltserlaubnis zu zahlen oder gegen die Visabestimmungen verstößt, dem wird die Einreise in die Türkei untersagt. In anderen Fällen erfolgt eine Einzelbetrachtung.
19. Was ist die Befreiung von der Visumgebühr?
Länder, deren Bürger von der Aufenthaltserlaubnis und/oder den Gebühren für ein einmaliges Einreisevisum befreit sind, werden vom Ministerium auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips bestimmt. Wenn Ausländer, die mit einem speziellen Visum oder mit einem über eine ausländische Vertretung erhaltenen Visum in die Türkei eingereist sind, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wird ihnen keine einmalige Visumgebühr berechnet, da sie die Visumgebühr bereits bezahlt haben. Wenn ein Ausländer im Rahmen der Visumfreiheit zwischen den beiden Ländern in die Türkei einreist, wird ihm gleichzeitig bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis eine einmalige Visumgebühr berechnet, da er diese zuvor nicht bezahlt hat.