1. Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
Eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis wird folgenden Bürgern erteilt:
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Ausländer, die zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung einreisen; Ausländische Staatsbürger, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen ein Genehmigungsdokument zum Thema der bevorstehenden wissenschaftlichen Forschung vorlegen, das von der entsprechenden Institution oder Organisation (Ministerium für Kultur und Tourismus, Ministerium für Energie, Universitäten usw.) ausgestellt wurde. Liegt keine Einwilligung nach Aufklärung vor, ist die Abgabe einer Erklärung zum Gegenstand der bevorstehenden Studie erforderlich.
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Ausländer, die Immobilien in der Türkei besitzen; Ausländische Staatsbürger, die eine Immobilie besitzen, müssen Eigentümer einer Wohnimmobilie sein und diese zu diesem Zweck nutzen. Darüber hinaus können Familienangehörige, die Anspruch auf Miteigentum oder Miteigentum an dieser Wohnung haben, ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
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Ausländer mit kommerziellen Verbindungen oder solche, die Geschäfte machen wollen; Sie müssen eine Einladung oder ein ähnliches Dokument des Unternehmens oder der Person vorlegen, mit der/dem sie Kontakt aufnehmen.
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Ausländer, die berufsbegleitend an Bildungsprogrammen teilnehmen; Es wird gemäß dem Ausbildungsprogramm am Arbeitsplatz auf der Grundlage von Informationen und Unterlagen zu Inhalt, Dauer, Ort und Gegenstand der Ausbildung ausgestellt, das von der Institution oder Organisation organisiert wird.
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Ausländer, die zu Studienzwecken oder zu ähnlichen Zwecken im Rahmen von Studentenaustauschprogrammen oder Vereinbarungen einreisen, denen die Republik Türkei beigetreten ist. Es müssen Informationen oder Dokumente der entsprechenden Institution eingereicht werden. Die Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis darf die Dauer eines Studiums oder einer vergleichbaren Tätigkeit nicht überschreiten. Studierende, die an einem Studentenaustauschprogramm (Erasmus, Mevlana, Farabi usw.) teilnehmen und einen Antrag auf eine allgemeine Krankenversicherung stellen, müssen innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn ihrer Registrierung eine Krankenversicherung abschließen.
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Ausländer, die zu touristischen Zwecken eingereist sind; Der Antrag wird hinsichtlich Ort, Dauer und Aufenthaltsdauer geprüft. Bei Bedarf können zusätzliche Informationen oder Dokumente erforderlich sein.
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Ausländer, die zum Zwecke der Behandlung einreisen, jedoch unter der Bedingung, dass sie keine der Krankheiten verbreiten, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Es müssen Einladungen von öffentlichen oder privaten Krankenhäusern vorliegen. Personen mit Dokumenten, die die Zahlung aller medizinischen Kosten bestätigen, sind nicht verpflichtet, eine Krankenversicherungspolice vorzulegen. Für die Dauer der Behandlung wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Gegebenenfalls ist die Vorlage von Informationen oder Unterlagen der zuständigen Einrichtung zu deren Behandlung erforderlich. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist auch die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für die Begleitpersonen des Patienten verbunden. Gemäß zusätzlichem Absatz 14 Nr. 3359 des Grundgesetzes über die Erbringung medizinischer Dienstleistungen dürfen Ausländer, die in die Türkei einreisen, von nicht mehr als zwei Personen begleitet werden, die sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nicht vorlegen müssen eine Krankenversicherung.
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Ausländer, die aufgrund eines Antrags oder einer Entscheidung der Justiz- oder Verwaltungsbehörden gezwungen sind, in der Türkei zu bleiben; Die Gültigkeitsdauer einer solchen Aufenthaltserlaubnis richtet sich nach der in der Entscheidung oder im Antrag genannten Frist.
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Ausländer, die bei Verlust des Rechts auf eine Familienaufenthaltserlaubnis das Recht auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten.
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Ausländer, die zum Besuch eines Türkisch-Sprachkurses eingereist sind; Sie müssen über eine Genehmigung des Ministeriums für nationale Bildung verfügen und dürfen diese Genehmigung nicht mehr als zweimal verwenden. Beträgt die Dauer des Studiums weniger als ein Jahr, darf die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis die Dauer des Studiums nicht überschreiten. Die Institution, die den Kurs durchführt, ist verpflichtet, der Stadtverwaltung Informationen über den Beginn und den Fortschritt der Ausbildung von Ausländern, die sich für den Türkisch-Sprachkurs angemeldet haben, zur Verfügung zu stellen.
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Ausländer, die auf Einladung staatlicher Bildungseinrichtungen in die Türkei kommen, um dort zu studieren, Erfahrungen zu sammeln und wissenschaftliche Forschung durchzuführen; Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis sollte ein Jahr nicht überschreiten. Sofern finanzielle Möglichkeiten sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Behandlung durch staatliche Organisationen bestehen, ist der Abschluss einer Krankenversicherung für Ausländer nicht erforderlich. Informationen und Unterlagen werden von der Organisation angefordert.
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Ausländer, die ihre Hochschulausbildung in der Türkei abgeschlossen haben und sich innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Abschluss bewerben;
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In Begleitung ihrer Ehepartner und minderjährigen Kinder ausländische Personen, die nicht in der Türkei arbeiten, aber Investitionen tätigen, deren Höhe und Höhe vom Ministerrat festgelegt wird; Die Frist für die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis beträgt höchstens fünf Jahre.
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Ausländer, die Staatsbürger der Türkei Nordzyperns sind. Die Frist für die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis beträgt höchstens fünf Jahre.