Einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen wird ein Einreisevisum für maximal 6 Monate erteilt, nach 6 Monaten muss das Fahrzeug das Land verlassen. Für die Wiedereinreise muss das Fahrzeug samt Halter 6 Monate im Ausland bleiben.
Abhängig von den Umständen klären Abschnitt 238 des Zollgesetzes Nr. 4458 und Abschnitt 3/9 des Gesetzes zur Bekämpfung des Schmuggels Nr. 5607, wer und wie Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen nutzen darf.
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen dürfen nur vom Fahrzeughalter, Ehegatten, Eltern oder Kindern des Fahrzeughalters genutzt werden, dessen Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Türkei liegt.
darüber hinaus ist die Nutzung durch andere gestattet, sofern sich der Fahrzeughalter während der Fahrt auch im Fahrzeug aufhält.
Die Halter dieser Fahrzeuge dürfen ihre Fahrzeuge mit einer Vollmacht nicht anderen überlassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. - Wie kann ich als Tourist ein Auto aus dem Ausland mitbringen?
Gemäß dem Allgemeinen Kommuniqué über den Zoll von Landfahrzeugen für den persönlichen und gewerblichen Gebrauch müssen Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, um im Rahmen einer touristischen Reise vorübergehend Fahrzeuge aus dem Ausland einzuführen.
2. - Was bedeutet es, im Ausland ansässig zu sein?
Wenn sich eine Person mehr als 185 Tage im Jahr außerhalb der Türkei aufhält, gilt sie als im Ausland ansässig und es ist möglich, das Fahrzeug als Teil eines Touristen mitzubringen.
3. - Wird bei der Berechnung von 1 Jahr das Kalenderjahr zugrunde gelegt bzw. wie erfolgt die Berechnung?
Bei der Berechnung für ein Jahr erfolgt die Berechnung, indem man vom Datum der Ankunft der Person in der Türkei ein Jahr zurückgeht und die Situation des letzten Jahres berücksichtigt. (Wenn eine Person beispielsweise am 04.05.2022 einen Einreiseantrag in die Türkei gestellt hat, wird überprüft, wo sie sich zwischen dem 04.05.2021 und dem 04.05.2022 ein Jahr lang aufgehalten hat).
4. - Wie viel Zeit ist für Fahrzeuge vorgesehen, die im Rahmen einer Touristenreise importiert werden?
Die maximale Aufenthaltsdauer mit ihrem Fahrzeug in der Türkei beträgt 6 Monate (180 Tage). Für Rentner ist eine Sondervereinbarung vorgesehen und eine Laufzeit von 1 Jahr vorgesehen. Diese Fristen werden gewährt, wenn sich die Person und ihr Fahrzeug 185 aufeinanderfolgende Tage im Ausland aufhalten.
Wenn Sie in die Türkei einreisen möchten, ohne 185 Tage ununterbrochen im Ausland zu bleiben, ergibt sich die verbleibende Zeit durch die Berechnung wie in der 3. Frage beschrieben und abzüglich der Zeiträume des Aufenthalts der Person in der Türkei.
5. - Was passiert, wenn ich die Frist für mein Auto, das ich als Tourist mitnehme, überschreite?
Gemäß Artikel 238 und 241 des Zollgesetzes Nr. 4458 wird gegen Sie ein Strafverfahren wegen Schmuggels eingeleitet.
6. - Welche Dokumente muss ich bei der vorübergehenden Einfuhr von Fahrzeugen als Tourist vorlegen?
Es ist erforderlich, eine Eigentumsbescheinigung des Fahrzeugs (eine gültige Vollmacht, wenn das Fahrzeug nicht der Person gehört, die einreist), eine in der Türkei gültige Versicherungspolice des Fahrzeugs und den Reisepass der Person, die das Fahrzeug einführt, vorzulegen Auto. Rentner benötigen außerdem Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sie in den Ruhestand gegangen sind, mit einer vom Konsulat genehmigten türkischen Übersetzung.
7. - Was wird als Vollmacht akzeptiert?
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von der Botschaft, dem Konsulat oder dem Notar genehmigte Vollmacht.
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wenn der Träger des Fahrzeugs und der Halter des Fahrzeugs bei der Einreisezollbehörde anwesend sind, eine von diesen Personen untereinander ausgestellte und von der Zollbehörde genehmigte Vollmacht.
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Dokumente, die von Einzelpersonen untereinander ausgestellt und von den offiziellen Behörden des jeweiligen Landes, wie Zoll, Gemeinden, Polizei und Gerichten, genehmigt wurden.
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Dokumente der Automobilverbände der Mitgliedsländer der International Touring Alliance (AIT) und des Internationalen Automobilverbandes (FIA).
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eine Vollmacht für Fahrzeuge von Automobilunternehmen und anderen juristischen Personen, die die Unterschrift und Genehmigung des Eigentümers des Unternehmens oder des Vorstands enthält.
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Leasingverträge können auch dann akzeptiert werden, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Mietfahrzeug handelt. Hier möchte ich selbst hinzufügen, dass möglicherweise zusätzliche Dokumente erforderlich sind und dieses Dokument möglicherweise nicht immer akzeptiert wird.
8. - Muss das von mir mitgebrachte Fahrzeug in meinem Reisepass eingetragen sein?
Ja. Im Rahmen einer touristischen Einfuhr eingeführte Fahrzeuge werden in Ihrem Reisepass vermerkt.
9. - Muss ich für den Import bezahlen?
Für die Einfuhr eines Fahrzeugs im Rahmen einer Touristenreise fallen keine Gebühren an.
10. - Ich lebe in der Türkei. Kann ich ein temporäres Fahrzeug aus dem Ausland mitbringen?
Eine Person mit Wohnsitz in der Türkei kann keine Fahrzeuge vorübergehend aus dem Ausland importieren. (siehe Frage 2)