Häufig gestellte Fragen (FAQ) 31-42
31. - Ich bin mit meinem Auto in die Türkei eingereist. Kann ich mein Auto in der Türkei lassen und ins Ausland fahren?
Wenn Sie ein Auto importiert haben und ohne dieses ins Ausland reisen möchten, können Sie dies tun, indem Sie Ihr Auto in das nächstgelegene Zolllager überführen und die Zulassung des Fahrzeugs aus Ihrem Reisepass löschen.
32. - Ich habe ein Motorrad mit meinem Auto mitgebracht. Ich muss mit meinem Auto ins Ausland fahren und zurückkommen. Kann mein Motorrad in der Türkei bleiben?
Ja. Eine Reise ins Ausland ist jedoch nur möglich, wenn Sie Ihr Motorrad im nächstgelegenen Zolllager abgeben.
33. - Wie viel muss ich bezahlen, wenn ich mein Auto vorübergehend im Zolllager abstelle?
Zolllager werden von speziellen Organisationen betrieben. Daher ist es notwendig, diese Informationen direkt bei der Verwaltungsorganisation und/oder der zuständigen Zollverwaltung einzuholen.
34. - Wie lange kann mein Auto, das ich im Lager gelassen habe, dort bleiben?
Im Zolllager zurückgelassene Fahrzeuge dürfen 1 (einen) Monat bleiben.
35. - Ich möchte dem Staat das Auto überlassen, das ich als Tourist in die Türkei mitgebracht habe. Was soll ich tun. Muss ich die Gebühr separat bezahlen?
Sie können Ihr Auto abgeben, indem Sie sich an das nächstgelegene Zollamt wenden. Es reicht aus, eine Verzichtserklärung abzugeben, es fallen keine Gebühren an. Wenn Sie jedoch Schulden in Form von Steuern und Bußgeldern haben, müssen diese zurückgezahlt werden.
36. - Wer außer mir kann mein Auto benutzen, das ich als Tourist mitgebracht habe?
Fahrzeuge dürfen vom Ehegatten (Mutter, Vater und Kinder) des Fahrzeugbesitzers genutzt werden, dessen Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Türkei liegt. Darüber hinaus ist die Nutzung durch Dritte während der Fahrt möglich, sofern auch der Fahrzeughalter im Fahrzeug anwesend ist. Andernfalls wird gegen Sie ein Strafverfahren gemäß den Bestimmungen von Artikel 238 des Zollgesetzes Nr. 4458 eingeleitet.
37. - Kann ich mein Auto, das ich als Tourist mitgebracht habe, an jemanden in der Türkei verkaufen?
Fahrzeuge, die vorübergehend als Tourist importiert und im Programm registriert werden, können nicht auf eine andere Person übertragen werden.
38. - Ich habe mein Auto als Tourist in die Türkei gebracht und bin ins Ausland gegangen. Kann meine Frau/mein Sohn/meine Tochter usw. Bringe ich mein Auto vor Ablauf von 6 Monaten?
Wenn Ihr Ehepartner/Ihre Tochter/Ihr Sohn usw. mit Ihnen in der Türkei war, bedeutet das, dass die Türkei ihr Wohnsitz war. In diesem Fall können sie, genau wie Sie, Ihr Auto nicht importieren, ohne 6 Monate ununterbrochen im Ausland zu bleiben. Wenn die Person, der die Vollmacht erteilt wird, jedoch nicht bei Ihnen in der Türkei war, kann sie Ihr Auto importieren.
39. - Meine Kfz-Versicherung ist in der Türkei nicht gültig. Kann ich dies an der Grenze tun, wenn ich in die Türkei einreise?
Bei der Einreise des Fahrzeugs in die Türkei muss eine in der Türkei gültige Versicherungspolice vorgelegt werden. Wenn Sie keine Versicherungspolice haben oder diese in der Türkei nicht gültig ist, können Sie bei der nächstgelegenen Grenzzollstelle eine Versicherung abschließen.
40. - Mir wurde mein Autokennzeichen außerhalb der Türkei entzogen, ich bekam ein vorläufiges Kennzeichen. Kann ich mit diesem Auto in die Türkei einreisen?
Für Fahrzeuge mit vorläufigen (ZOLL-)Kennzeichen sind bei der Einreise in die Türkei maximal 15 (fünfzehn) Tage zulässig.
41. Gibt es etwas, worauf ich achten sollte, wenn ich ins Ausland fahre oder mein Auto beim Zoll abstelle?
Ja. Bei der Ausfuhr eines Autos ins Ausland oder bei der Übergabe an die Zollbehörde muss das Einreiseprotokoll auf dem Computer Ihres Fahrzeugs geschlossen und der Stempel „hat ein Fahrzeug“ in Ihrem Reisepass gelöscht werden.
42. - Wo finde ich relevante Rechtsvorschriften?
Allgemeines Kommuniqué zum Zoll von Landfahrzeugen für den persönlichen und kommerziellen Gebrauch, im Original einsehbar auf der Website www.gumruk.gov.tr